Psychotherapie
 
Dr. Sascha Gönner  

Facharztvertrag der AOK BW und BKK-Selektivvertrag

Gesetzlich Versicherte, die am Hausarztvertrag der AOK BW teilnehmen oder bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert sind, die am BKK VAG Selektivvertrag teilnimmt  (Liste teilnehmender Kassen), können die Vorteile dieser Verträge nutzen und bekommen innerhalb von zwei Wochen einen Vorgesprächstermin in unserer Praxis. Da sie außerhalb unseres durch die KV BW begrenzten Kontingents an Behandlungsplätzen behandelt werden können, bekommen sie i.d.R. auch früher einen Therapieplatz. Die Einschreibung in die Verträge ist direkt in unserer Praxis möglich. Patient(inn)en der AOK BW müssen hierfür bereits am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen.

Sie sind bei einer der teilnehmenden Betriebskrankenkassen versichert oder nehmen Sie bereits am AOK-Hausarztvertrag teil und haben Interesse an einem Vorgespräch? Dann können Sie direkt einen Termin vereinbaren.